HomeÜber unsOrganisation

Organisation

Trägerschaft

Der Verein Wohn- und Werkheim Schmetterling ist eine privatrechtliche Institution gemäss Art. 80 ZGB. Ihre Organe sind die Generalversammlung, der Vorstand, die Geschäftsführung und die Kontrollstelle. Der Vereinsvorstand ist für die strategische Führung des Vereins zuständig. Die Geschäftsführung führt die operativen Geschäfte im Rahmen des Leistungsauftrages.

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen und einen jährlichen, von der Generalversammlung festgelegten Mitgliederbeitrag leisten.
 

Vorstand

Präsidentin
Esther Haas

Kassier
Alex Hagen

Aktuarin
Regula Imholz

Beisitzerin
Silvia Nietlispach

Beisitzerin
Rosmarie Hegglin

Beisitzer
Patrick Küng

Der Vorstand übernimmt die strategische Führung. Er ist verantwortlich für die korrekte Umsetzung des Auftrages. Er erstellt und aktualisiert das Betriebskonzept und genehmigt das Rahmenkonzept Agogik. Ebenso ist er verantwortlich für das Budget und kontrolliert die Rechnung. Die Anstellung der Geschäftsführung liegt in der Verantwortung des Vorstandes. Die Geschäftsführung führt die operativen Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.

Die einzelnen Bereiche arbeiten selbstständig und bereichsübergreifend (Details siehe Organigramm).

 

Leitung und Administration
 

Geschäftsführer

Markus Einsiedler

 

Bereichsleitung Wohnen & Arbeiten

Lukretia Staub

Assistentin der Geschäftsführung

Christine Luthiger

 

Qualitätsleitung

Brigitte Schneider

Teamleitung Wohnen 1

Lucia Wiss

 

Teamleitung Wohnen 2

Silvia Röthlisberger

Hauswirtschaft

Claudia Flückiger

 

Technischer Dienst

Bruno Wigger

 

Teamleitung Atelier

Franziska Bodul

 

Zweckbestimmung

Der Verein bezweckt die Errichtung und Führung von Wohn- und Beschäftigungsmöglichkeiten für erwachsene Menschen mit einer Behinderung. Die Institution ist frei in der Aufnahme von Klienten ohne Rücksicht auf die soziale Stellung oder Konfession.

Wir bieten Leistungen an, die – gemäss Art. 2 des Bundesgesetzes über die Institution zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) – den Bedürnissen von Personen mit Behinderung in angemessener Weise entsprechen. Durch eine angemessene Unterstützung, Betreuung, Beschäftigung und Förderung wird die soziale Integration angestrebt. Die Leistungserbringung erfolgt nach den Grundsätzen der Notwendigkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Qualität.
Wir verpflichten uns, die Ressourcen zielgerecht, verantwortungsvoll und ökonomisch einzusetzen. Wir denken und handeln unternehmerisch und bringen soziale und betriebswirtschaftliche Aspekte in Übereinstimmung.

Zielsetzungen

Die Institution betreut, begleitet und unterstützt erwachsene Menschen mit einer geistigen und mehrfachen Behinderung. Mit unserer Arbeit und unserem Engagement wollen wir mit fachlicher Kompetenz – in einer Atmosphäre von Wertschätzung und Geborgenheit – Menschen mit Behinderungen unterstützen.

Leistungsangebot

Die Anzahl Plätze werden in der Bedarfsplanung der Direktion des Innern des Kantons Zug durch den Regierungsrat bewilligt. Zuzeit stehen folgende Plätze zur Verfügung:

  • Wohnen: 13 Plätze
  • Tagesstruktur ohne Lohn: 22 Plätze
  • Tagesstruktur mit Lohn: 2 Plätze

Wir legen Wert auf Selbstbestimmung, Individualität, Qualität und Eigenverantwortung.

 

Zusammenarbeit

Jede Klientin, jeder Klient hat eine Bezugsperson, die den Kontakt zu der gesetzlichen Vertretung pflegt. Gespräche und schriftliche Informationen werden als Instrumente für eine offene und gute Zusammenarbeit eingesetzt.

 

Führung

Grundlage der Zusammenarbeit ist ein kooperativer und zielorientierter Führungsstil.

Personal

Die Berechnung des Personalbedarfes richtet sich nach der Intensität der Begleitung und Betreuung der Klienten. Im jährlichen Controlling durch das Kantonale Sozialamt des Kantons Zug findet die Überprüfung des notwendigen Stellenplanes statt.

Das Wohn- und Werkheim Schmetterling ist bestrebt, Personal mit einer guten Fach- und Sozialkompetenz einzustellen und unterstützt interne und externe Weiterbildungen. Für die Aufgabenerfüllung ist die Institution auf menschlich und fachlich sehr gut qualifiziertes Personal angewiesen.

Die Ausbildungsprioritäten sind auf die aktuellen und längerfristigen Institutionsziele auszurichten. Erworbene Fähigkeiten müssen in die Praxis umgesetzt werden. Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen von Mitarbeitern sind wertvolle und nötige Ressourcen der Institution.

Öffentlichkeitsarbeit

Wir setzen uns für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen ein. Wir treten professionell, kompetent und verbindlich auf und pflegen guten Kontakt mit unseren Partnern. Wir pflegen aktive und offene Kommunikation nach innen und aussen, schaffen Transparenz und fördern das gegenseitige Verständnis. Mit Angehörigen und gesetzlichen Vertretern pflegen wir eine offene, vertrauensfördernde und konstruktive Zusammenarbeit.

Sicherheit

Der Sicherheit unserer Klienten und Mitarbeiter wird grösste Beachtung geschenkt und prophylaktisch vorgesorgt. Die Sicherheit wird gemäss Branchenlösung INSOS SECURIT gehandhabt. Sicherheitskonzepte und Ereignismanagement werden periodisch durchgeführt. Verhaltensvorschriften sind im QMS-Handbuch dokumentiert.

 

Finanzen und Wirtschaftlichkeit

Das Wohn- und Werkheim Schmetterling ist eine Nonprofit-Organisation. Die Institution wird durch folgende Einnahmen finanziert:

  • Kanton Zug oder bei ausserkantonalen Klienten der jeweilige Wohnkanton
  • Pensionsgelder
  • Hilfslosenentschädigung
  • Erlös aus Verkauf

Spenden und Legate werden für spezielle Bedürfnisse der Klienten verwendet.

Die Rechnungslegung erfolgt in Übereinstimmungen mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER 21) und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage (true and fair view).

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln wird sorgfältig, kostenbewusst und wirkungsorientiert umgegangen.